Ist auf einer Yacht ein funktionsfähiges Funkgerät an Bord, so muss der Skipper zwingend im Besitz des jeweiligen Sprechfunkzeugnisses sein.
UBI – UKW-Sprechfunkzeugnis
Geltungsbereich
Das UBI ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.
Voraussetzungen
- Das Mindestalter beträgt 15 Jahre
- die „amtlichen“ Informationen zum UBI erhältst du hier.
Prüfung
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
theoretische Prüfung:
Fragebogen zum Themenbereich des Binnenschifffahrtsfunks
praktische Prüfung:
Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks
Ausbildungskurs bei den Segelfreunden Rheinland
Du bist an einem Ausbildungskurs für den UBI Interessiert? Bitte kontaktiere uns mit dem Kontaktformular .
SRC – Short range certificate
Geltungsbereich
Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.
Voraussetzungen
- Das Mindestalter beträgt 15 Jahre
- die „amtlichen“ Informationen zum UBI erhältst du hier.
Prüfung
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
theoretische Prüfung:
Fragebogen zum Themenbereich des Seefunks
praktische Prüfung:
Abwicklung des Not- und Dringlichkeitsverkehrs in englischer Sprache
Ausbildungskurs bei den Segelfreunden Rheinland
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