Ist auf einer Yacht ein funktionsfähiges Funkgerät an Bord, so muss der Skipper zwingend im Besitz des jeweiligen Sprechfunkzeugnisses sein.

UBI – UKW-Sprechfunkzeugnis

Geltungsbereich

Das UBI ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.

Voraussetzungen

  • Das Mindestalter beträgt 15 Jahre
  • die „amtlichen“ Informationen zum UBI erhältst du hier.

Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:

theoretische Prüfung: 
Fragebogen zum Themenbereich des Binnenschifffahrtsfunks

praktische Prüfung: 
Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks


Ausbildungskurs bei den Segelfreunden Rheinland

Du bist an einem Ausbildungskurs für den UBI Interessiert? Bitte kontaktiere uns mit dem  Kontaktformular .

SRC – Short range certificate

Geltungsbereich

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.

Voraussetzungen

  • Das Mindestalter beträgt 15 Jahre
  • die „amtlichen“ Informationen zum UBI erhältst du  hier.

Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:

theoretische Prüfung: 
Fragebogen zum Themenbereich des Seefunks

praktische Prüfung: 
Abwicklung des Not- und Dringlichkeitsverkehrs in englischer Sprache

Ausbildungskurs bei den Segelfreunden Rheinland

Du bist an einem Ausbildungskurs für den UBI Interessiert? Bitte kontaktiere uns mit dem  Kontaktformular .